Diese Dokumentensammlung enthält in der Regel Abrechnungen, Finanzübersichten und Berichte an die Wiener Stadtverwaltung über die jüdischen Friedhöfe in der Stadt Wien in den Jahren 1940-1941 auf etwa 50 Seiten.
Abschrift
Az. IV/8-B/A12/24/40
Wien, am 2. August 1940
Betrifft: Amtsbesprechung im Planungsamt, Gegenstand 604 – Fortsetzung der rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Grunderwerbung und Umwandlung der ehemals jüdischen Friedhöfe durch die Gemeindeverwaltung.
Heute wurde ich von dem Sonderbeauftragten für das Vermögen der Israelitischen Kultusgemeinde (I.K.G.), Pg. Brunner, über Folgendes verständigt. In der am 25. Jänner 1940 im Planungsamt abgehaltenen Amtsbesprechung, an der u.a. teilnahmen: der Sonderbeauftragte für das Vermögen der I.K.G. Pg. Brunner, IV/91 Senatsrat Ing. Hein, IV/19 (Friedhofsverwaltung) Baurat Ing. Pichler, berichtete Pg. Brunner über den Stand der vorbereitenden Maßnahmen wie folgt. Die jüdischen Friedhöfe und damit zusammenhängenden, noch für Friedhofszwecke verwendeten Grundstücke sind in zwei Gruppen eingeteilt worden:
Was die Friedhöfe der 2. Gruppe anlangt, so besteht zwischen der I.K.G. und der Gemeinde Wien ein Vertrag des Inhalts, dass die Rechte an diesen Friedhöfen bei der Kultusgemeinde verbleiben (die ungestörte Totenruhe garantiert ist) und sie ohne Zustimmung der Gemeinde nicht anderweitig verwendet werden dürfen.
Bei dieser Sachlage ersuche ich, im Sinne der am 25. 1. 1940 erzielten Übereinkunft die Angelegenheit der Auflösung der jüdischen Friedhöfe dem Wiener Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen und die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um alle diese Friedhöfe in das Eigentum der Gemeinde zu überführen.
Heil Hitler!
Senatsrat Ing. Hein
Wien, am 8. Jänner 1941
Betrifft: Auflösung der jüdischen Friedhöfe in Wien
Der Wiener Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Jänner 1941 beschlossen, alle jüdischen Friedhöfe in Wien aufzulösen. Die Durchführung dieser Maßnahme erfolgt unter Leitung des Planungsamtes in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten für das Vermögen der I.K.G. Nach der Räumung der Friedhöfe sollen die Liegenschaften anderweitig genutzt werden.
Heil Hitler!
Der Bürgermeister von Wien
Im August 1940 befassten sich die Wiener Stadtbehörden mit der Überführung der jüdischen Friedhöfe in das Eigentum der Stadt und deren weiterer Nutzung. Auf einer Amtsbesprechung am 25. Jänner 1940 wurde festgehalten, dass alle jüdischen Friedhöfe in Wien in zwei Gruppen eingeteilt werden. Zur ersten Gruppe gehörten Friedhöfe, die unmittelbar für städtische Zwecke übernommen werden konnten, zur zweiten Gruppe die größeren Friedhöfe, die durch einen bestehenden Vertrag mit der Israelitischen Kultusgemeinde geschützt waren. Daher ersuchten die städtischen Beamten, die Frage der Auflösung dieser Friedhöfe der Stadtleitung zur Entscheidung vorzulegen.
In der Folge hat am 8. Jänner 1941 der Wiener Stadtrat offiziell die Auflösung aller jüdischen Friedhöfe beschlossen. Die Ausführung dieses Beschlusses wurde den städtischen Dienststellen in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten der Kultusgemeinde übertragen. Anschließend begann die Stadt im Sommer 1941 mit der Zerstörung der Gräber auf diesen Friedhöfen, um die frei gewordenen Flächen anderweitig zu nutzen.
Diese Dokumentensammlung enthält in der Regel Abrechnungen, Finanzübersichten und Berichte an die Wiener Stadtverwaltung über die jüdischen Friedhöfe in der Stadt Wien in den Jahren 1940-1941 auf etwa 50 Seiten.
Abschrift
Az. IV/8-B/A12/24/40
Wien, am 2. August 1940
Betrifft: Amtsbesprechung im Planungsamt, Gegenstand 604 – Fortsetzung der rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Grunderwerbung und Umwandlung der ehemals jüdischen Friedhöfe durch die Gemeindeverwaltung.
Heute wurde ich von dem Sonderbeauftragten für das Vermögen der Israelitischen Kultusgemeinde (I.K.G.), Pg. Brunner, über Folgendes verständigt. In der am 25. Jänner 1940 im Planungsamt abgehaltenen Amtsbesprechung, an der u.a. teilnahmen: der Sonderbeauftragte für das Vermögen der I.K.G. Pg. Brunner, IV/91 Senatsrat Ing. Hein, IV/19 (Friedhofsverwaltung) Baurat Ing. Pichler, berichtete Pg. Brunner über den Stand der vorbereitenden Maßnahmen wie folgt. Die jüdischen Friedhöfe und damit zusammenhängenden, noch für Friedhofszwecke verwendeten Grundstücke sind in zwei Gruppen eingeteilt worden:
Was die Friedhöfe der 2. Gruppe anlangt, so besteht zwischen der I.K.G. und der Gemeinde Wien ein Vertrag des Inhalts, dass die Rechte an diesen Friedhöfen bei der Kultusgemeinde verbleiben (die ungestörte Totenruhe garantiert ist) und sie ohne Zustimmung der Gemeinde nicht anderweitig verwendet werden dürfen.
Bei dieser Sachlage ersuche ich, im Sinne der am 25. 1. 1940 erzielten Übereinkunft die Angelegenheit der Auflösung der jüdischen Friedhöfe dem Wiener Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen und die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um alle diese Friedhöfe in das Eigentum der Gemeinde zu überführen.
Heil Hitler!
Senatsrat Ing. Hein
Wien, am 8. Jänner 1941
Betrifft: Auflösung der jüdischen Friedhöfe in Wien
Der Wiener Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Jänner 1941 beschlossen, alle jüdischen Friedhöfe in Wien aufzulösen. Die Durchführung dieser Maßnahme erfolgt unter Leitung des Planungsamtes in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten für das Vermögen der I.K.G. Nach der Räumung der Friedhöfe sollen die Liegenschaften anderweitig genutzt werden.
Heil Hitler!
Der Bürgermeister von Wien
Im August 1940 befassten sich die Wiener Stadtbehörden mit der Überführung der jüdischen Friedhöfe in das Eigentum der Stadt und deren weiterer Nutzung. Auf einer Amtsbesprechung am 25. Jänner 1940 wurde festgehalten, dass alle jüdischen Friedhöfe in Wien in zwei Gruppen eingeteilt werden. Zur ersten Gruppe gehörten Friedhöfe, die unmittelbar für städtische Zwecke übernommen werden konnten, zur zweiten Gruppe die größeren Friedhöfe, die durch einen bestehenden Vertrag mit der Israelitischen Kultusgemeinde geschützt waren. Daher ersuchten die städtischen Beamten, die Frage der Auflösung dieser Friedhöfe der Stadtleitung zur Entscheidung vorzulegen.
In der Folge hat am 8. Jänner 1941 der Wiener Stadtrat offiziell die Auflösung aller jüdischen Friedhöfe beschlossen. Die Ausführung dieses Beschlusses wurde den städtischen Dienststellen in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten der Kultusgemeinde übertragen. Anschließend begann die Stadt im Sommer 1941 mit der Zerstörung der Gräber auf diesen Friedhöfen, um die frei gewordenen Flächen anderweitig zu nutzen.