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Urkunde - die Bescheinigung über die Rückgabe des Eigentums in den baltischen Staaten durch das 3. Reich

Art.Nr. gp648
Preis: 150,00€


Beschreibung
Im Zusammenhang mit dem Erlass des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete über die Wiederherstellung des Privateigentums im Generalbezirk in Estland, Lettland und Litauen vom 18. Februar 1943 und dem ersten Durchführungserlass des Reichsministers für das Ostgebiet vom 27. Februar 1943, Jojevee, Juuuli. Das Eigentum an einem in der Gemeinde Kullamaa gelegenen Grundstück, das durch Zwangsmaßnahmen der sowjetischen Behörden beschlagnahmt und im Grundbuch unter Revel Nr. 4418-Ristu Nr. 8 eingetragen wurde, wurde auf andere Personen übertragen. Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, das übertragene Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass die für den Sieg der deutschen Wehrmacht erbrachten Opfer eine Voraussetzung für seinen Besitz sind. Reval, 30. Juli 1943, Generalkommissar in Reval Litzmann. Aufgrund der Verordnung des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete über die Wiederherstellung des Privateigentums in den Generalbezirken in Estland, Lettland und Litauen vom 18. Februar 1943 und der ersten Durchführungsverordnung des Reichsministers für das Ostland v om 27. Februar 1943 wird Joevee, Juuli. Das durch Zwangsmaßnahmen der Sowjet-regierung entzogene Eigentum an dem in der Gemeinde Kullamaa belegenden Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Reval Nr 4418- Ristu nr 8 übertragene Rechte anderer Personen auf das Eigentum an dem Grundstück werden hierdur ch nicht beruhrt. Die Eigentümer tragt die Verpflegung, das übertragene Eigentum zum allgemeinen wohl zu nutzen. Er muss sich bewusst sein, dass die Opfer unter der Sieg der deutschen Wehrmacht die Voraussetzung seines Eigentums bilden. Reval, den 30. Juli 1943 der Generalkommissar in Reval Litzmann


Es ist eine automatische Übersetzung. Zum Originaltext auf Englisch >>

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Beschreibung
Im Zusammenhang mit dem Erlass des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete über die Wiederherstellung des Privateigentums im Generalbezirk in Estland, Lettland und Litauen vom 18. Februar 1943 und dem ersten Durchführungserlass des Reichsministers für das Ostgebiet vom 27. Februar 1943, Jojevee, Juuuli. Das Eigentum an einem in der Gemeinde Kullamaa gelegenen Grundstück, das durch Zwangsmaßnahmen der sowjetischen Behörden beschlagnahmt und im Grundbuch unter Revel Nr. 4418-Ristu Nr. 8 eingetragen wurde, wurde auf andere Personen übertragen. Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, das übertragene Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass die für den Sieg der deutschen Wehrmacht erbrachten Opfer eine Voraussetzung für seinen Besitz sind. Reval, 30. Juli 1943, Generalkommissar in Reval Litzmann. Aufgrund der Verordnung des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete über die Wiederherstellung des Privateigentums in den Generalbezirken in Estland, Lettland und Litauen vom 18. Februar 1943 und der ersten Durchführungsverordnung des Reichsministers für das Ostland v om 27. Februar 1943 wird Joevee, Juuli. Das durch Zwangsmaßnahmen der Sowjet-regierung entzogene Eigentum an dem in der Gemeinde Kullamaa belegenden Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Reval Nr 4418- Ristu nr 8 übertragene Rechte anderer Personen auf das Eigentum an dem Grundstück werden hierdur ch nicht beruhrt. Die Eigentümer tragt die Verpflegung, das übertragene Eigentum zum allgemeinen wohl zu nutzen. Er muss sich bewusst sein, dass die Opfer unter der Sieg der deutschen Wehrmacht die Voraussetzung seines Eigentums bilden. Reval, den 30. Juli 1943 der Generalkommissar in Reval Litzmann


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