Der Oberste Sowjet der UdSSR verabschiedete ein Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht. Artikel 7: Die Dauer des aktiven Dienstes wird wie folgt festgelegt: für die Angehörigen der Roten Armee - 2 Jahre, für die jüngeren Befehlsempfänger - 3 Jahre...
Es ist eine automatische Übersetzung. Zum Originaltext auf Englisch >>
Der Oberste Sowjet der UdSSR verabschiedete ein Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht. Artikel 7: Die Dauer des aktiven Dienstes wird wie folgt festgelegt: für die Angehörigen der Roten Armee - 2 Jahre, für die jüngeren Befehlsempfänger - 3 Jahre...
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