« zurück

Merkblatt Verordnung Nr. 513, im Anschluss an die Verordnung Nr. 13, aktualisiert am 13. Mai 1944

Art.Nr. gp685
Preis: 25,00€


Beschreibung
Flugblattbefehl Nr. 513, nach dem Befehl Nr. 13, der bis zum 13. Mai 1944 aktualisiert und in Anbetracht des katastrophalen Rückzugs der deutschen Armee am 13. Mai 1944 gelockert wurde. Inhalt: über die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen sowie der Rotarmisten, die sich freiwillig auf die Seite der deutschen Streitkräfte begeben haben. Das tadellose Verhalten der sowjetischen Kriegsgefangenen während des Rückzugs der deutschen Truppen an der Ostfront führte zu einer weiteren Verbesserung ihrer Haftbedingungen. Diese Maßnahmen stehen auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der gegenwärtigen Angleichung der Rechte von Arbeitnehmern aus verschiedenen Regionen der UdSSR in Deutschland. Sowohl bei der Entlohnung als auch bei den Sozial- und Lebensbedingungen für andere ausländische Arbeitskräfte, die die Grundlage der nationalsozialistischen Doktrin der Achtung vor anderen Völkern bilden, spiegelte sich die Haltung gegenüber den sowjetischen Kriegsgefangenen wider. Die Schwierigkeiten, mit denen die Kriegsgefangenen im Winter 1941-1942 vorübergehend zu kämpfen hatten, sind von der Verwaltung der Kriegsgefangenenlager längst überwunden worden. Die damaligen Schwierigkeiten bei der Unterbringung und Verpflegung der Kriegsgefangenen wurden durch den bekannten Befehl Stalins zur vollständigen Zerstörung aller Gebäude, Einrichtungen und Lebensmittelvorräte während des Rückzugs der Roten Armee verursacht. Das Oberkommando der Wehrmacht betont noch einmal die Notwendigkeit einer guten Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen. Dem Oberkommando ist es ein Anliegen, daß alle Kriegsgefangenen, die den Wunsch geäußert haben, nach Beendigung des Krieges in ihre Heimat zurückkehren. Das Oberkommando legt hiermit in Ergänzung und Weiterentwicklung der bisher erlassenen Befehle fest 1. die Zugehörigkeit zur Kommunistischen Partei und den ihr nahestehenden Organisationen, wie dem Komsomol, keinen Einfluss auf die Behandlung und die Haftbedingungen der Kriegsgefangenen hat 2. die regelmäßige Verpflegung der Offiziere, Unteroffiziere und Gefreiten der Roten Armee ist unmittelbar nach ihrer Übergabe sicherzustellen, um die Möglichkeit von Krankheiten zu vermeiden 3. Zu den Aufgaben der Sanitätseinrichtungen der Front gehört auch die medizinische und sanitäre Kontrolle aller Sammelstellen für Kriegsgefangene, einschließlich derjenigen, die sich in der Nähe der Frontlinie befinden 4. die ordnungsgemäße Behandlung der kriegsgefangenen Offiziere, Unteroffiziere und Gefreiten. Alle Abzeichen, Orden und Medaillen, die Kriegsgefangene besitzen, bleiben in ihren Händen. Es ist den Angehörigen des deutschen Heeres strengstens untersagt, sie als Andenken mitzunehmen. 5. Der Inhalt dieses Befehls wird dem gesamten Personal der deutschen Streitkräfte mitgeteilt. Fälle von Mißhandlungen deutscher Kriegsgefangener in der UdSSR dürfen nicht zu Vergeltungsmaßnahmen für die Angehörigen des deutschen Heeres führen. 6. Die Angehörigen der Roten Armee, die aus nationalen, politischen oder persönlichen Gründen ihre Waffen niederlegen, werden mit Eigentum ausgestattet. 7. Der früher erlassene Befehl Nr. 13 des Generalkommandos des deutschen Heeres, der die Vergünstigungen für die freiwillig auf unsere Seite übergetretenen Rotarmisten festlegt, behält seine volle Gültigkeit


Es ist eine automatische Übersetzung. Zum Originaltext auf Englisch >>

Zahlungsarten & Versand
Beschreibung
Flugblattbefehl Nr. 513, nach dem Befehl Nr. 13, der bis zum 13. Mai 1944 aktualisiert und in Anbetracht des katastrophalen Rückzugs der deutschen Armee am 13. Mai 1944 gelockert wurde. Inhalt: über die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen sowie der Rotarmisten, die sich freiwillig auf die Seite der deutschen Streitkräfte begeben haben. Das tadellose Verhalten der sowjetischen Kriegsgefangenen während des Rückzugs der deutschen Truppen an der Ostfront führte zu einer weiteren Verbesserung ihrer Haftbedingungen. Diese Maßnahmen stehen auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der gegenwärtigen Angleichung der Rechte von Arbeitnehmern aus verschiedenen Regionen der UdSSR in Deutschland. Sowohl bei der Entlohnung als auch bei den Sozial- und Lebensbedingungen für andere ausländische Arbeitskräfte, die die Grundlage der nationalsozialistischen Doktrin der Achtung vor anderen Völkern bilden, spiegelte sich die Haltung gegenüber den sowjetischen Kriegsgefangenen wider. Die Schwierigkeiten, mit denen die Kriegsgefangenen im Winter 1941-1942 vorübergehend zu kämpfen hatten, sind von der Verwaltung der Kriegsgefangenenlager längst überwunden worden. Die damaligen Schwierigkeiten bei der Unterbringung und Verpflegung der Kriegsgefangenen wurden durch den bekannten Befehl Stalins zur vollständigen Zerstörung aller Gebäude, Einrichtungen und Lebensmittelvorräte während des Rückzugs der Roten Armee verursacht. Das Oberkommando der Wehrmacht betont noch einmal die Notwendigkeit einer guten Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen. Dem Oberkommando ist es ein Anliegen, daß alle Kriegsgefangenen, die den Wunsch geäußert haben, nach Beendigung des Krieges in ihre Heimat zurückkehren. Das Oberkommando legt hiermit in Ergänzung und Weiterentwicklung der bisher erlassenen Befehle fest 1. die Zugehörigkeit zur Kommunistischen Partei und den ihr nahestehenden Organisationen, wie dem Komsomol, keinen Einfluss auf die Behandlung und die Haftbedingungen der Kriegsgefangenen hat 2. die regelmäßige Verpflegung der Offiziere, Unteroffiziere und Gefreiten der Roten Armee ist unmittelbar nach ihrer Übergabe sicherzustellen, um die Möglichkeit von Krankheiten zu vermeiden 3. Zu den Aufgaben der Sanitätseinrichtungen der Front gehört auch die medizinische und sanitäre Kontrolle aller Sammelstellen für Kriegsgefangene, einschließlich derjenigen, die sich in der Nähe der Frontlinie befinden 4. die ordnungsgemäße Behandlung der kriegsgefangenen Offiziere, Unteroffiziere und Gefreiten. Alle Abzeichen, Orden und Medaillen, die Kriegsgefangene besitzen, bleiben in ihren Händen. Es ist den Angehörigen des deutschen Heeres strengstens untersagt, sie als Andenken mitzunehmen. 5. Der Inhalt dieses Befehls wird dem gesamten Personal der deutschen Streitkräfte mitgeteilt. Fälle von Mißhandlungen deutscher Kriegsgefangener in der UdSSR dürfen nicht zu Vergeltungsmaßnahmen für die Angehörigen des deutschen Heeres führen. 6. Die Angehörigen der Roten Armee, die aus nationalen, politischen oder persönlichen Gründen ihre Waffen niederlegen, werden mit Eigentum ausgestattet. 7. Der früher erlassene Befehl Nr. 13 des Generalkommandos des deutschen Heeres, der die Vergünstigungen für die freiwillig auf unsere Seite übergetretenen Rotarmisten festlegt, behält seine volle Gültigkeit


Es ist eine automatische Übersetzung. Zum Originaltext auf Englisch >>

« zurück


Ähnliche Produkte